OLG Köln: IFK, ZVK und VPT sichern Qualität der Versorgung

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem überaus deutlichen Urteil bestätigt, dass die physiotherapeutischen Partnerverbände im Spitzenverband der Heilmittelerbringer nicht nur berechtigt sind, Regelungen über Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Sie sind vielmehr sogar aufgefordert, mit eigenständigem Gestaltungsauftrag Weiterbildungsvereinbarungen zur Aufrechterhaltung der Qualität in der Versorgung zu treffen.

In jüngster Zeit hatten ein kleinerer Verband und Online-Foren versucht, die maßgeblichen Physiotherapie-Verbände in Misskredit zu bringen, in dem unsinnigerweise behauptet wurde, dass das Angebot von Fortbildungen ausschließlich mit Gewinnabsicht erfolgen würde und nicht rechtmäßig sei. So wurde auch eine Reihe von Klagen gegen den Spitzenverband der Heilmittelerbringer eingereicht.
Die Vorwürfe sind unhaltbar. Sie wurden daher jetzt vom Oberlandesgericht Köln ohne Wenn und Aber abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Im Urteil heißt es unter anderem: „Die Konzentration der Weiterbildung bei speziell qualifizierten Weiterbildungsträgern, Weiterbildungsstätten und Fachlehrern dient der Qualität der Versorgung im Interesse der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung."
Damit bestätigt das Gericht nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern stellt auch klar, dass es eine zentrale Aufgabe des neuen Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ist, die Qualität unter anderem in der physiotherapeutischen Versorgung zu sichern. Davon profitieren Physiotherapeuten und natürlich vor allem ihre Patienten.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.