Der "Stern" adelt IFK-Modell

Das gemeinsame Modellvorhaben von BIG direkt gesund und dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK für eine größere Autonomie der Physiotherapeuten bei der Leistungsabgabe findet eine immer größere publizistische Aufmerksamkeit.

Jetzt hat sich sogar der „Stern“ mit seiner Millionenauflage des Modells angenommen. Tenor des Berichts in der aktuellen Ausgabe zum Thema Rückenschmerz:

„Verblüffend: Wenn Rückengeplagte direkt zum Physiotherapeuten gehen, werden sie womöglich eher gesund.“ IFK-Vorsitzende Ute Repschläger stellt in dem Bericht anhand eines Fallbeispiels die Kriterien und die ersten Erfolge des Modellvorhabens vor.

Gut für die Physiotherapie. Mehr davon.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.