Verordnung veröffentlicht: Hygienepauschale offiziell verlängert

Physiotherapeuten können die Hygienepauschale in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin bis zum 31. März 2021 abrechnen. Die entsprechende Verordnung ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und rückwirkend zum 1. Januar 2021 – also nahtlos zur vorherigen Verordnung – gültig.

Die „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ regelt, dass Praxisinhaber je Verordnung, die bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht wird, zusätzlich 1,50 Euro ansetzen dürfen. Für den Bereich der Physiotherapie hat der GKV-Spitzenverband hierzu die Positionsnummer 29944 eingeführt. Die Privaten Krankenversicherer haben die Verlängerung der Hygienepauschale ebenfalls zugesichert.

 

Der IFK hält die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering und fordert eine Hygienepauschale von mindestens 1,50 Euro je Behandlungstermin statt je Verordnung.

 

 

Weitere Informationen zur Hygienepauschale finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Prävention, Hygiene, Arbeitsschutz“ (M 26e), das sie im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos beantragen können.

 

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