Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent

Die Vergütungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 werden physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent höher vergütet als bisher. Zusätzlich wurde eine Konkretisierung für den Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens ausgehandelt. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. 

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026
Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. 

Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der Verhandlungspartner bewegen können (siehe physiotherapie 5-25, S. 26). In das Verhandlungsergebnis musste zudem eine Korrektur der Prognose für 2025, die bei den Verhandlungen im Vorjahr zu hoch angesetzt wurde, berücksichtigt werden. Diese liegt bei rund minus 0,7 Prozent. Diese Anpassung nach unten hat für 2026 eine Minderung der Vergütungssteigerungen zur Folge.

Zusätzlich zur Vergütungserhöhung haben die Vertragspartner in den Verhandlungen festgelegt, dass künftig bei Patienten in Einrichtungen des betreuten Wohnens die Pauschale für „Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ (Positionsnummer 29922) abgerechnet werden kann. Bislang galt für diese Patienten die geringer vergütete Position 29934 („Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft”). Die Einordnung in die Positionsnummer 29922 ist ein wichtiger Schritt in der Versorgung. Der demografische Wandel wird dazu führen, dass die Nachfrage für Behandlungen im betreuten Wohnen steigt.

Die Verhandlungsergebnisse gelten vorbehaltlich der Gremienzustimmung auf Seiten der Vertragspartner. Die neue Vergütungsvereinbarung wird zeitnah vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.  Anschließend finden IFK-Mitglieder diese im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter Mitgliederservice – Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften – GKV. 

 

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.