csm_20200101_Muster_13_Seite_1_36d44d9974.jpg

Neue Verordnungsvordrucke seit 1. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neben den neuen Heilmittel-Richtlinien auch neue Verordnungsmuster, auf denen Ärzte (Muster 13) sowie Zahnärzte (Muster Z13) Heilmittel ausstellen können. Wichtig: Seit diesem Stichtag dürfen nur noch diese neuen Muster für Verordnungen ausgestellt und von den Physiotherapiepraxen angenommen werden.

Die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat die neuen Verordnungsmuster im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart. In den ersten Tagen des neuen Jahres zeigt sich jedoch, dass einzelne Ärzte und Zahnärzte weiterhin Verordnungen auf dem jeweils alten Verordnungsvordruck ausstellen. Physiotherapeuten dürfen diese Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr annehmen. Die Verordnungen müssen an den Arzt zurückgehen, damit dieser die Verordnung auf dem aktuellen Vordruck neu ausstellt.

 

Nähere Informationen zu den Neu-Regelungen der Heilmittel-Richtlinien ab Januar 2021 finden IFK-Mitglieder im Merkblatt A20, das im geschützten Mitgliederbereich dieser Internetseite unter „Physioservice“ heruntergeladen werden kann.

 

 

 

 

 

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Verordnungen nur noch auf diesem neuen Verordnungsvordruck ausgestellt werden.

 

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.