Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BGW veröffentlicht

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen erneut aktualisiert. Aufgrund vergleichbarer Bedingungen hat die BGW die Vorgaben für Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde sowie verwandte Berufsgruppen in einem gemeinsamen Branchenstandard gebündelt.

Der Arbeitsschutzstandard konkretisiert die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und schließt die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) mit ein.

 

Die wichtigsten Änderungen des Arbeitsschutzstandards sind die Anpassungen in den Regelungen zur Maskenpflicht. Patientinnen und Patienten müssen in der Praxis den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nach den jeweiligen Verordnungen der Länder tragen. Sollten ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Beschäftigten nicht eingehalten werden können, sollte jedoch mindestens der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ergibt eine Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch den Mund-Nasen-Schutz nicht ausreichend ist, sind weiterhin Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder gleichwertige Atemschutzmasken) zu tragen. Beschäftigte müssen demnach eine Atemschutzmaske tragen, wenn Patientinnen und Patienten bei gesichtsnahen Tätigkeiten im Ausatembereich Mund und Nase nicht bedecken können.

 

 

Erstmalig berücksichtigt der Arbeitsschutzstandard der BGW den Impf- bzw. Genesenenstatus bei den Regelungen zur Maskenpflicht. Ist bekannt, dass sowohl Patientin bzw. Patient als auch der Therapeut geimpft bzw. genesen ist, kann auch bei engem unmittelbarem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Metern auf eine Atemschutzmaske verzichtet und nur ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

 

Weiterhin enthält der Arbeitsschutzstandard Erleichterungen in puncto Reinigung und Desinfektion von Kontaktflächen, wie Türklinken und Handläufen. Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 qm pro Person ist nicht mehr enthalten.

 

 

Der vollständige Arbeitsschutzstandard steht auf der Internetseite des BGW zum Download zur Verfügung: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen (bgw-online.de)

 

 

IFK-Mitglieder können sich bei Fragen an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

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