IFK-Rechtsberatung: Mietrecht

Eine Mitgliedschaft beim IFK hat viele Vorteile. Im Mitgliedsbeitrag ist beispielsweise eine umfassende rechtliche Beratung zu allen relevanten Themen inkludiert, vom Arbeitsrecht bis hin zur Zulassung. Einige davon möchten wir hier im Detail vorstellen.

Heute: Mietrecht

Sie möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen und haben eine passende Räumlichkeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit getan! Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und schon kann es losgehen. Doch nicht so schnell – die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen gelten grundsätzlich während des gesamten Mietverhältnisses und sollten daher genauestens auf mögliche Fallstricke überprüft werden.

Liegt zum Beispiel keine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung vor, muss durch den Vermieter eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt eingeholt werden. Im Vertrag kann eine entsprechende Klausel eingebaut werden, dass dieser nur Bestand hat, sofern die Genehmigung vorliegt. Auch in welchem Umfang Werbung angebracht werden darf oder in welchem Zustand sich die Räumlichkeiten bei Vertragsende befinden müssen, sollte vor Anmietung schriftlich festgehalten werden, um späteren Ärger zu vermeiden.

Welche Regelungen bei Physiotherapiepraxen üblich sind und welche weiteren Punkte im Mietvertrag enthalten sein sollten, lesen IFK-Mitglieder auf unserem Merkblatt „Z07 Mietvertrag“ im internen Mitgliederbereich, Rubrik „PhysioService“.

Für einen hieb- und stichfesten Mietvertrag stehen Ihnen darüber hinaus unsere Experten aus der IFK-Rechtsberatung mit Rat und Tat zur Seite – entweder telefonisch (0234 97745-0) oder via E-Mail (ifk@ifk.de) und für Verbandsmitglieder ohne zusätzliche Kosten.

Alle Nachrichten aus der Serie "Die IFK-Rechtsberatung" finden Sie hier.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.