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Hygienepauschale der PKV

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat bereits früh erkannt, dass die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen zu Mehraufwand führen. Deshalb werden die Privaten Krankenversicherer ihren Krankenversicherten, entsprechend der Handhabung der Beihilfeträger, in aller Regel für Heilmittelbehandlungen während der Corona-Krise eine Hygienepauschale von bis zu 1,50 Euro pro Behandlungstermin erstatten. Bei Patienten, die im so genannten Basis- bzw. Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf 1,50 Euro/pro Verordnung begrenzt.

 

 

Um Probleme in der weitgehend automatisierten Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, muss diese Position in der Abrechnung der Heilmittelpraxis ausdrücklich als Hygienepauschale bezeichnet werden. Diese Regelung ist befristet bis zum 30. September 2020. Der Tag der Behandlung ist maßgeblich.

 

 

Auch hier vorsorglich der Hinweis: An dem Honoraranspruch des Behandlers gegenüber seinen Patienten ändert dies nichts. Alle Praxen sind frei, ihren Mehraufwand für Hygienemaßnahmen selbst zu kalkulieren und so an die Patienten weiterzugeben. Es gibt also keine Festlegung für die Praxen auf einen Betrag von 1,50 Euro/Kontakt im Verhältnis zu ihren Patienten. In dieser Höhe wird die Hygienepauschale aber von den Privaten Krankenversicherern in der Regel anerkannt.

 

 

Darüber hinaus wurde dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) mitgeteilt, dass die PKV auch weiterhin Behandlungen per Videotherapie anerkennt, falls dies für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und die Behandlung/Anleitung in Form der Videotherapie dafür geeignet ist. Die ärztliche Verordnung sollte den Hinweis enthalten, dass die Durchführung der Behandlung als Videotherapie vom behandelnden Arzt befürwortet wird, zum Beispiel durch einen Zusatz “ggf. auch per Videotherapie“. Bei der Rechnungsstellung sollte die Abgabe der Leistung in Form der Videotherapie als solche kenntlich gemacht werden.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M26 sowie M 26a-d) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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