Bundestag und Bundesrat beschließen Impfpflicht für Gesundheitsberufe

Am heutigen Freitag, dem 10. Dezember, haben Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgestimmt. Damit wurden auch Änderung am bestehenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Viele davon betreffen auch die Physiotherapie.

Die wichtigste Neuerung ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeberufen. Dazu gehören unter anderem Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Heilberufepraxen und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Bis zum 15. März 2022 müssen demnach alle in den entsprechenden Berufen Arbeitenden einen Impf- oder Genesenennachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dies gilt in Physiotherapiepraxen also sowohl für Beschäftigte (einschließlich Schüler und Reinigungspersonal) als auch Praxisinhaber.

 

Weiterhin wurden von Bundestag und Bundesrat Konkretisierungen zur Testpflicht von Angestellten und zur Dokumentationspflicht der Arbeitgeber verabschiedet.

 

 

Alle neu beschlossenen Regelungen wurden im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ aktualisiert.

 

 

IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!