Bundessozialgericht entscheidet über freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen

Es ist noch immer ein Thema: Nachdem das Landessozialgericht (LSG) in Bayern im Februar 2014 einen Beschluss zum Thema „freie Mitarbeiter“ gefasst hatte, der die Branche ziemlich in Aufruhr versetzte, folgte im Herbst ein Urteil des LSG Niedersachsen/Bremen. Auch dieses Urteil wird bereits in seinen Auswirkungen diskutiert. Dies ist jedoch verfrüht! Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Es wurde Revision eingelegt, die nun beim Bundessozialgericht zur Entscheidung liegt. Damit gilt: IFK-Mitglieder werden auch weiterhin gebeten, die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern mit unserem Referat Recht zu besprechen. Rechtliche Klarheit wird durch das Bundessozialgericht zu erwarten sein.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.