Bundesrat verabschiedet neue Corona-Regelungen ab Oktober 2022

Am heutigen 16. September 2022 hat der Bundesrat über das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 abgestimmt, das der Bundestag bereits am 8. September 2022 verabschiedet hat.

Das Gesetz enthält unter anderem zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie anderen Gesetzen, die den Schutz vulnerabler Gruppen vor Corona im Herbst und Winter verbessern sollen.

Für Physiotherapeuten besonders wichtig ist eine Änderung des § 28b Infektionsschutzgesetz: Unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher u. a. von Arztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, unter die die Physiotherapie fällt. Diese Regelung betrifft nicht die Praxisinhaber bzw. -mitarbeiter.

Des Weiteren gibt es Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die maßgeblichen Verbände und der GKV-Spitzenverband können nun eine Hygienepauschale vereinbaren, die jedoch nur dann gilt, wenn von der Bundesregierung erneut eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt wird. Darüber hinaus können die Verbände und der GKV-Spitzenverband für diesen Fall weitere Vereinbarungen treffen, um die Leistungsfähigkeit der Heilmittelerbringer zu gewährleisten. Denkbar wären hier beispielsweise Vergütungsanpassungen.

Ebenfalls zum 1. Oktober 2022 gibt es im Infektionsschutzgesetz neue Regelungen zur Frage, wann ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Anders als bisher gilt als „vollständig geimpft“ dann nur noch, wer drei Impfdosen – statt bisher zwei – erhalten hat oder zweifach geimpft und genesen ist. Praxisinhaber sollten daher wegen der weiterhin bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht erneut den eigenen Impfstatus sowie den ihrer Mitarbeiter auf Vollständigkeit prüfen.

Alle Regelungen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder weiterhin stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

Weitere Artikel

Fachkräfteengpassanalyse: Physiotherapie erneut trauriger Spitzenreiter

2026 | 01.10. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Fachkräfteengpassanalyse 2025 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr ist die Physiotherapie damit trauriger Spitzenreiter. Der Engpassindikator, der schon in den vorigen Jahren auf allerhöchstem Niveau lag, hat sich sogar noch erhöht. Über 500 Berufe betrachtet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Fachkräfteengpassanalyse. 157 Berufsgattungen wird in diesem Jahr ein Fachkräfteengpass bescheinigt.

Jetzt teilnehmen: Konjunkturbefragung des BFB

2026 | 30.09. Turnusmäßig führt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Konjunkturbefragung durch. Neben der aktuellen konjunkturellen Lage dreht sich die Befragung diesmal um die Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen. Zudem enthält sie zusätzliche Fragen, die sich speziell mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Freien Berufen befassen.

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.