BGW: Neue Regelungen zum Atemschutz!

Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind in therapeutischen Praxen ab sofort folgende ergänzende Regelungen zum Atemschutz umzusetzen:
 


•    Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
•    Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist von Beschäftigten eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.

 

Außerdem passt die BGW aktuell ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards an die neuen rechtlichen Vorgaben an. Sobald die neue Fassung veröffentlicht wird, werden wir darüber informieren.

 

 

Der vollständige Arbeitsschutzstandard der BGW ist hier zu finden:
https://www.bgw-online.de/resource/blob/53148/1e65bbff8586884b8fb2886ddf76245f/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-therapeutische-Praxen.pdf

 

 

 

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