Heilmittelerbringer fordern stimmberechtigte Vertretung im G-BA

In einem Treffen zu Beginn des Jahres haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt. Diese Forderung wird im nächsten Schritt an die politischen Entscheider herangetragen.

Die maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Sie übernehmen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie therapieren Menschen jeden Alters und sorgen für Teilhabe und mehr Lebensqualität, verhindern Krankheit und Pflegebedürftigkeit, arbeiten präventiv und vermitteln notwendige Gesundheitskompetenzen.

Bislang gibt es jedoch für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Deshalb fordern die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer*innen eine angemessene Beteiligung im G-BA. Die genannten Therapeut*innen müssen in den für sie relevanten Aufgabenbereichen eine stimmberechtigte Vertretung haben und ein Antrags- sowie Mitentscheidungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen erhalten.

Heilmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung und gewinnen in einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Dennoch entscheiden aktuell ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln – ein überholtes Modell, das der Grundidee von interprofessioneller Versorgung widerspricht.

Für eine bedarfsgerechte Patient*innenversorgung ist es unerlässlich, die Kompetenz und die Fachexpertise der Therapeut*innen zu nutzen und adäquate Beteiligungsmöglichkeiten im G-BA strukturell zu verankern.

Die maßgeblichen Heilmittelverbände fordern daher von der neuen Bundesregierung eine sofortige Reform, die eine faire und gleichberechtigte Mitbestimmung der maßgeblichen Heilmittelverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sicherstellt und eine angemessene Unterstützung für entstehende Aufwände regelt.

 

Weitere Artikel

Bewegungstherapie bleibt zentrale Säule der Versorgung

2026 | 21.07. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen für das Disease-Management-Programm (DMP) Chronischer Rückenschmerz aktualisiert. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens begrüßte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), dem der IFK angehört, insbesondere die Nennung von körperlichem Training in dem DMP-Programm.

Studie zu Wertschätzung bei der Arbeit in Gesundheitsberufen – Jetzt mitmachen!

2026 | 20.07. Nicht immer ist ein „gutes“ Gehalt ein Garant für zufriedene Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Vielmehr fördert es die Mitarbeiterzufriedenheit, wenn ein wertschätzender Umgang miteinander herrscht und die Erwartungen und Wünsche der Arbeitnehmerinnen ernstgenommen werden. Denn nur, wer sich an seinem Arbeitsplatz wohl fühlt, bleibt gerne bei seinem Arbeitgeber und ist in der Lage, eine stabile, qualitative und hochwertige Versorgung sicherzustellen.

BMG-Spitzengespräch zum Bürokratieabbau: Zentrale Forderung schafft es ins Maßnahmenpapier

2026 | 16.07. Am Rande der Debatten rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in der letzten Woche noch ein weiteres zukunftweisendes Gespräch in Berlin statt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte zum Spitzengespräch „Bürokratieabbau“ geladen. Zum limitierten Teilnehmerkreis gehörte auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV), für den Ute Repschläger und Manuela Pintarelli-Rauschenbach aus dem SHV-Vorstand vor Ort waren.