V wie Versicherungen: Welche sollten abgeschlossen werden?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: V wie Versicherungen.

Welche Versicherungen ein Praxisinhaber abschließt, ist zwar eine individuelle Entscheidung, es gibt aber einen „Grundstock“, ohne den er nicht auskommt. Zur letzteren Sorte zählt die Berufshaftpflichtversicherung. Diese tritt ein, wenn Patienten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Praxisinhaber selbst oder seinen Mitarbeitern stellen.

Es gibt eine Reihe von weiteren Versicherungen, die ein Praxisinhaber dahingehend prüfen kann, ob sie für ihn und seine Situation Sinn ergeben. Dazu zählen beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung, eine IT-Versicherung sowie Schutz gegen Schäden an Praxisräumen, Betriebsunterbrechungen durch Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers, Berufsunfähigkeit oder der Verlust von wichtigen Unterlagen.

Praxisinhaber sollten sich gut beraten lassen, welchen Schutz sie benötigen und welche Kosten damit auf sie zukommen.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier. 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?