Neues Urteil zur Gewerbesteuerpflicht

Grundsätzlich sind Ärzte und Physiotherapeuten von der Gewerbesteuer befreit. Viele Praxisinhaber wissen aber, dass die Finanzverwaltungen häufig dann, wenn die Praxis angestellte Physiotherapeuten beschäftigt, unterstellen, hier liege keine freiberufliche heilkundliche Tätigkeit vor. In der Folge kann dies dazu führen, dass die Praxis als gewerbesteuerpflichtig eingestuft wird. Aktuell hat sich nun der Bundesfinanzhof (BFH) erneut mit diesem Thema befasst und bezüglich einer Arztpraxis konkretisierende Grundsätze aufgestellt, die der Finanzverwaltung den Spielraum zukünftig verkleinern wird.

Anders als die Finanzämter geht das Gericht davon aus, dass der erforderliche Stempel der Persönlichkeit den einzelnen Heilbehandlungen auch durch eine patientenbezogene regelmäßige und eingehende Kontrolle der Tätigkeit des angestellten Fachpersonals gegeben werden kann. Eine unmittelbare Ausführung der eigentlichen heilberuflichen Tätigkeit durch den Praxisinhaber sei dafür nicht erforderlich. Eine solche Forderung würde die Anforderungen des Gesetzes überdehnen. Wie IFK-Mitglieder konkret auf dieses Urteil reagieren sollten, erfahren sie im Referat Recht.

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.