Kaum Änderungen durch das Patientenrechtegesetz

Das neue „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten“ bereitet zurzeit einigen Physiotherapeuten Sorge, die umfangreiche Änderungen bei der Aufklärungs- und Dokumentationspflicht befürchten. Der IFK kann hier Entwarnung geben, da das Gesetz im Wesentlichen bereits Bekanntes zusammenfasst.

Auch ein Beitrag der führenden Juristenzeitschrift NJW stellt aktuell unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung klar, dass die Inhalte „wenig spektakulär“ sind und vorrangig rein formale Änderungen enthalten.Im neuen Patientenrechtegesetz werden vor allem Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Patientenaufklärung erstmals in eigenständigen gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst. Im Alltagsgeschehen einer Physiotherapie-Praxis wird die gesetzliche Neuregelung daher kaum zu spürbaren Veränderungen führen. Physiotherapeuten sollten aber den Anlass nutzen und ihr Wissen in den geschilderten Regelungsbereichen noch einmal auffrischen. Insbesondere können Praxisinhaber prüfen, ob die in Ihrer Praxis praktizierte Dokumentation der Patientenakte den rechtlichen Anforderungen genügt.

Den Rechtsartikel zum Thema aus der „physiotherapie“ 3/2013 finden Sie hier.

Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.