G wie Grundriss: Raumhöhe, Quadratmeteranzahl – was gibt es zu beachten?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: G wie Grundriss. 

Platz ist in der kleinsten Hütte. Auch wenn dieses Sprichwort für den privaten Bereich möglicherweise angewendet werden kann, für die Gründung einer Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung gilt es sicherlich nicht. Hierfür sind strikte Mindestvoraussetzungen vorgeschrieben, an denen letztendlich die Zulassung hängen kann.

Wie eine Physiotherapiepraxis räumlich auszusehen hat, ist in Paragraph 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen und Vergütung festgehalten – und das sehr detailreich. Die Vorgaben beziehen sich etwa auf die Größe einer Praxis, die Raumbezeichnung (Behandlungsraum, Anmeldung, WC, Wartebereich, Eingang etc.), die Quadratmeterzahl der einzelnen Räume sowie die Deckenhöhe.

Das Team von physio-START unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben bei der räumlichen Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens im Blick zu behalten und den möglichen Spielraum zu nutzen. Ihren Grundriss prüfen wir gern unverbindlich – auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie physio-START-Mitglied werden möchten.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier. 

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