Zahlen der Arbeitsagentur belegen: Preissteigerungen in der Physiotherapie kommen bei den Angestellten an

Im vorigen Jahr veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit (BfA) erstmals die durchschnittlichen Gehälter sämtlicher sozialversicherungspflichtiger Vollzeit-Angestellter. In diesem Monat wurden jetzt die Daten für das Jahr 2016 bekanntgegeben, die das dramatische Bild in der Physiotherapie noch einmal verdeutlichen.

So verdient ein angestellter Mitarbeiter in ambulanten Physiotherapie-Praxen im Bundesdurchschnitt lediglich 2.028 €. In einigen Bundesländern liegt der Wert mit bis zu 1.639 € sogar noch deutlich niedriger.

Höhere Gehälter sind derzeit angesichts der unzureichenden Vergütungssituation, insbesondere in der Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht darstellbar. Die meisten Praxisinhaber würden ihre Mitarbeiter sehr gerne besser entlohnen – ihnen sind aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Hände gebunden. Die Sicherung des Fortbestands der Praxis muss für sie Vorrang haben. Dies liegt letzten Endes auch im primären Interesse der Mitarbeiter.

Die gute Nachricht: Die Zahlen der BfA zeigen auf, dass die Praxisinhaber Erhöhungen der Vergütungssätze an ihre Mitarbeiter weiterleiten. Im Vorjahr lag das Durchschnittseinkommen noch bei 1.975 €, sodass sich im Jahr 2016 eine Steigerung der Gehälter um 2,68 % feststellen lässt. Die Gehaltssteigerungen in den ambulanten Praxen liegen damit um 66 % höher als im stationären Bereich. Weiterhin interessant: Die GKV-Preise wurden 2015 im gewichteten Bundesschnitt aufgrund der damals noch geltenden Grundlohnsummenbindung um gerade einmal 2,95 % erhöht. Berücksichtigt man, dass die GKV nur rund 73 % der Gesamteinnahmen einer Praxis ausmachen, so wurden diese Einnahmesteigerungen zu rund 128 % an die Mitarbeiter weitergegeben.

Dies bedeutet implizit, dass die Angestellten stärker von den Preiserhöhungen profitierten als die Praxisinhaber selbst – und das, obwohl auch diese einen deutlichen Nachholbedarf bei ihren Einnahmen aufweisen. Die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit ist eine wesentliche Aufgabe, die sich aus dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz und der dort beschlossenen Aufhebung der Grundlohnsummenbindung für die kommenden drei Jahre ergibt. Der Gang in die Selbstständigkeit muss sich auch betriebswirtschaftlich wieder lohnen.

Mit den von 2017 bis 2019 zu erzielenden, höheren Vergütungsabschlüssen muss zum einen die Einnahmesituation der Praxisinhaber endlich auf eine solide Basis gehoben werden. Nur so kann der Fortbestand der Praxen und eine angemessene Vergütung der Praxisinhaber gewährleistet werden. Darüber hinaus müssen den Praxisinhabern finanzielle Möglichkeiten eröffnet werden, um ihre Angestellten ebenfalls angemessene Gehälter zahlen zu können. Dass sie dazu bereit sind, belegen die aktuellen Zahlen der BfA eindrucksvoll.

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