Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag gehen weiter
Für einige Wochen legte die Corona-Krise die Verhandlungen lahm – nun nehmen die Vertreter der maßgeblichen Verbände und des GKV-Spitzenverbands am digitalen Verhandlungstisch Platz. In einer Videokonferenz werden sie die Beratungen zum Allgemeinen Teil des Bundesrahmenvertrags am 15. Mai 2020 fortführen.
Dabei wird es schwerpunktmäßig um Fragen zu den Themen Zulassung, Praxisübergabe/-verkauf, Hausbesuche und Behandlungsunterbrechungen gehen. Die Verbände streben hier deutliche Vereinfachungen in den Regelungen an.
Fristen wurden verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Fristen für die Verhandlungen verlängert: Der Bundesrahmenvertrag muss nun erst bis zum 1. Oktober 2020 geschlossen werden; der Vertrag zur Blankoverordnung bis zum 15. März 2021. Andernfalls greift die neu gegründete Schiedsstelle ein. Dies wurde im Covid-10-Krankenhausentlastungsgesetz geregelt.
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Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.
Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.
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