Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent

Die Vergütungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 werden physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent höher vergütet als bisher. Zusätzlich wurde eine Konkretisierung für den Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens ausgehandelt. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. 

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026
Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. 

Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der Verhandlungspartner bewegen können (siehe physiotherapie 5-25, S. 26). In das Verhandlungsergebnis musste zudem eine Korrektur der Prognose für 2025, die bei den Verhandlungen im Vorjahr zu hoch angesetzt wurde, berücksichtigt werden. Diese liegt bei rund minus 0,7 Prozent. Diese Anpassung nach unten hat für 2026 eine Minderung der Vergütungssteigerungen zur Folge.

Zusätzlich zur Vergütungserhöhung haben die Vertragspartner in den Verhandlungen festgelegt, dass künftig bei Patienten in Einrichtungen des betreuten Wohnens die Pauschale für „Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ (Positionsnummer 29922) abgerechnet werden kann. Bislang galt für diese Patienten die geringer vergütete Position 29934 („Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft”). Die Einordnung in die Positionsnummer 29922 ist ein wichtiger Schritt in der Versorgung. Der demografische Wandel wird dazu führen, dass die Nachfrage für Behandlungen im betreuten Wohnen steigt.

Die Verhandlungsergebnisse gelten vorbehaltlich der Gremienzustimmung auf Seiten der Vertragspartner. Die neue Vergütungsvereinbarung wird zeitnah vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.  Anschließend finden IFK-Mitglieder diese im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter Mitgliederservice – Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften – GKV. 

 

Weitere Artikel

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.

29. Juli 2026: IFK-Geschäftsstelle nicht erreichbar

2026 | 27.07. Am kommenden Mittwoch, 29. Juli 2026, bleibt die IFK-Geschäftsstelle aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Telefonisch ist das Geschäftsstellenteam des IFK am Donnerstag, 30. Juli, ab 9 Uhr wieder für Sie erreichbar.

Schluss mit dem Aufschieben – Jetzt gemeinsam mit dem IFK den TI-Prozess starten

2026 | 22.07. Wer das Thema TI auf die „lange Bank“ schiebt, ist nicht allein. Doch auch, wenn Aufschieben bisher der richtige Weg war: Je näher die Frist rückt, desto größer werden meist der Aufwand und der Druck. Nun ist also der richtige Augenblick sich mit dem Thema TI-Anschluss auseinanderzusetzen. Denn Fakt ist, dass die Anbindung Zeit kostet – und vielleicht auch das eine oder andere graue Haar. Tun Sie sich und Ihren Nerven einen Gefallen und öffnen Sie sich dem Thema (wieder).