
Vergütungserhöhung 2025: Vorsitzender der Schiedsstelle Heilmittel wehrt sich gegen den GKV-Spitzenverband
Im laufenden Klageverfahren des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) gegen den Schiedsspruch vom 19. März 2025 hatte der IFK Stellung zu der Klage des GKV-SV genommen (weitere Informationen finden Sie in der Meldung vom 1. September 2025). Nun liegt auch die Klageerwiderung des Vorsitzenden der Schiedsstelle Heilmittel vor. Zur Erinnerung: Im März hat die Schiedsstelle Heilmittel den Physiotherapeuten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Vergütungserhöhung von 4,01 Prozent für das Jahr 2025 zugesprochen, für das zweite Quartal sogar in Höhe von 8,02 Prozent. Gegen diese doppelte Vergütungserhöhung im zweiten Quartal klagt der GKV-SV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG).
Nach unserer Bewertung deckt sich die Argumentation des Vorsitzenden mit der Stellungnahme des IFK. Die Schiedsstelle Heilmittel geht davon aus, dass ihre Entscheidung, eine erhöhte Vergütung für das zweite Quartal 2025 festzusetzen, gerechtfertigt und im Rahmen ihres gesetzlich möglichen Entscheidungsspielraums war. Die Schiedsstelle Heilmittel und der IFK hatten sich entschieden, jeweils mit Erwiderungen zur Klagebegründung aktiv am Verfahren vor dem Landessozialgericht mitzuwirken.
Die fristgemäße Einreichung der Stellungnahme durch den IFK war erforderlich, um zu verhindern, dass das LSG aus rein verfahrenstechnischen Gründen im Sinne des GKV-SV entscheidet. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht ersichtlich, wie und ob die Schiedsstelle sich selbst gegen die Klage verteidigt. Der IFK hat in seiner Stellungnahme beantragt, die Klage des GKV-SV als unbegründet abzuweisen. Durch diesen Antrag setzt sich der IFK zwar der Gefahr aus, Prozesskosten tragen zu müssen. In der Abwägung hat der IFK sich aber dennoch entschieden, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um das Klageverfahren zugunsten seiner Mitgliedschaft und aller Praxisinhaber zu beeinflussen.
Der GKV-Spitzenverband hat nun wiederum die Möglichkeit zu den Ausführungen der Schiedsstelle seinerseits Stellung zu beziehen, muss diese aber nicht wahrnehmen. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir berichten, sobald es neue Informationen gibt.