SHV-Logo_weniger_Rahmen.png

Ungeduld gewaltig – Rettungsschirm für Heilmittelpraxen überfällig

„Unerwartet schnell und großzügig haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Geld zur Verfügung gestellt, um die aktuelle Belastung in der stationären Versorgung und bei den Ärzten aufzufangen“, schreibt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einer Pressemitteilung. „Auch für die gewerbliche Wirtschaft wurde in der letzten Woche ein Rettungsschirm gespannt. Aber nur für die kleineren Heilmittelpraxen gibt es bisher Einmal-Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist und die Heilmittelpraxen nicht retten kann, weiß die Politik, wissen die Krankenkassen.

 

 

Deshalb sind die nächsten Tage entscheidend. Wer im Interesse der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) die ambulante Versorgung in den Heilmittelpraxen retten will, muss jetzt die notwendigen Gelder freigeben. Da kann es nicht um Darlehen gehen, die die Heilmittelpraxen in ihrer historisch schlechten Einkommenslage gar nicht zurückzahlen können: Es muss Ausfallzahlungen geben, also verlorene Zuschüsse, weil die Heilmittelpraxen als systemrelevant eingestuft sind und deshalb ebenso wie die Ärzte weiter öffnen (müssen). Tatsache ist aber: 60 bis 80 Prozent und mehr der Patienten sind zurzeit so verunsichert, dass sie gebuchte Behandlungstermine absagen. Dass die Ärzte zunehmend zurückhaltend verordnen, weil sie angebliche Gefahren für die Patienten in den Heilmittelpraxen vermeiden wollen, tut ein Übriges.

 

 

Leere Praxen bedeuten aber leere Kassen bei den Praxen und damit deutliche Ausgabensenkungen bei den Krankenkassen. So entsteht bei den Kassen ein Polster, das nun zielorientiert eingesetzt werden kann, zur Rettung der Heilmittelpraxen, und zwar schnell.

 

 

Die Gesundheitspolitik muss deshalb in der kommenden Woche handeln. Gemeinsam mit den Krankenkassen muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ausgleichszahlungen in angemessener Höhe bestimmen: Die Zahlungen der Kassen müssen gemeinsam mit dem Kurzarbeitergeld die wirtschaftliche Existenz der Heilmittelpraxen garantieren. Die Praxen wollen in der ganz großen Überzahl auch jetzt, auch in der Krise therapieren, denn der Behandlungsbedarf der Patienten lässt sich nicht auf Knopfdruck an- und abschalten. Auch dieser Einsatz muss anerkannt, muss honoriert werden.

 

 

Seit dem 27. März 2020 ist das BMG ermächtigt, per Rechtsverordnung zu handeln, wenn dies im Rahmen der Coronakrise notwendig ist. Die Heilmittelpraxen und ihre Verbände haben die Forderung, aber auch das Vertrauen, dass das BMG seine neuen Kompetenzen überzeugend nutzt und den Rettungsschirm nun auch über die Heilmittelpraxen spannt. Es ist fünf Minuten vor Zwölf.“

 

 

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):

 

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind mehr als 75.000 Therapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

 

 

--- 

 

 

!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!! 

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden. 

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.