Status freier Mitarbeiter - Genug ist genug

Vielen Praxisinhabern und freien Mitarbeitern bereitet die aktuelle Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zur Scheinselbstständigkeit große Sorgen. Obwohl nach wie vor die gesetzliche Möglichkeit freier Mitarbeit besteht, bescheidet die DRV den Großteil an Statusfeststellungsverfahren – in rechtlich fragwürdiger Weise – negativ. Eine solche Handlungsweise, die für Praxisinhaber und freie Mitarbeiter eine immense finanzielle Belastung bedeutet, darf sich die Branche nicht länger interventionslos ansehen. Der IFK hat daher ein offizielles Schreiben an das Direktorium der DRV verfasst.

Aufgrund der unüberschaubaren Masse an Verfahren, die mit scheinbar standardisierten Begründungen negativ beschieden werden, wird der Eindruck gewonnen, dass die Berufsgruppe der Physiotherapeuten generell als abhängig Beschäftigte qualifiziert werden soll. Anliegen des IFK ist es, dass die DRV eine nachvollziehbare und auf rechtlich fundierter Grundlage basierende Verfahrensweise erarbeitet, die es IFK-Mitgliedern weiterhin ermöglicht, mit freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten oder als solche ihren Beruf freiberuflich auszuüben.

In der nächsten Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie wird das Schreiben des IFK in voller Länge abgedruckt. Hier erhalten Sie bereits vorab Einblick in den Artikel der Rubrik Recht.

Weitere Artikel

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten.