Schutzausrüstung in Bayern und Baden-Württemberg: Kreisverwaltungen kontaktieren

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) steht nach wie vor im engen Austausch mit allen Landesgesundheitsministerien: Mit Bayern und Baden-Württemberg haben nun die ersten beiden Gesundheitsministerien der Länder konkrete Rückmeldungen gegeben- Physiotherapeuten, die Schutzausrüstung wie Desinfektionsmittel und Schutzmasken benötigen, sollen sich an die jeweilige Kreisverwaltung wenden.

Bayern:

 

In Bayern wird bereits eingetroffene Schutzausrüstung gesammelt an das Technische Hilfswerk (THW) übergeben und dann an die THW-Ortsverbände verteilt. Diese sind für die Ausgabe der Schutzausrüstung an die Beteiligten des Gesundheitswesens zuständig. Wer wie viel Material erhält, entscheiden zuvor die Kreisverwaltungen.

 

 

Im Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege heißt es:

 

 

„Vorrangig werden Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe u. ä., Hospize, Altenheime, ambulant tätige Ärzte und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) bedient. Nachrangig erhalten auch Heilmittelerbringer, d. h. auch Physiotherapeuten, Schutzausrüstung. Jeder THW-Ortsverband wird sich mit der Kreisverwaltungsbehörde, für die er zuständig ist, in Verbindung setzen, wenn er Materialien zur Verteilung erhält. Die Kreisverwaltungsbehörden verteilen die Materialien in eigener Zuständigkeit an Beteiligte des Gesundheitswesens.“

 

 

Zu den Kreisverwaltungsbehörden Bayern

 

 

Baden-Württemberg:

 

 

In Baden-Württemberg übernehmen die Stadt- und Landkreise die Verteilung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) an alle Versorger im Kreis, einschließlich der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanter Dienste etc.

 

 

Dazu schreibt das Ministerium für Soziales und Integration:

 

 

„Die Stadt- und Landkreise kennen die Einrichtungen und Strukturen vor Ort am besten und können diese nach deren akutem Bedarf beliefern. Diese dezentrale Steuerung erlaubt einen zielgenauen Einsatz des Materials, welcher angesichts der Knappheit von Schutzausrüstung auf dem Weltmarkt das Gebot der Stunde ist. Bitte melden Sie Ihren konkreten Bedarf an PSA an die entsprechenden Landratsämter bzw. Rathäuser der Stadtkreise.“

 

 

Zu den Landratsämter Baden-Württemberg

 

 

Sobald Rückmeldungen weiterer Bundesländer vorliegen, wird der IFK darüber informieren. Eine Tabelle über die Situation in allen Bundesländern wird zudem schnellstmöglich im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) ergänzt.

 

 

--- 

 

 

!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!! 

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) und Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden. 

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.