Schiedsverfahren: Verbände verfassen offenen Brief

Die Umsetzung der Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) für den Bereich der Physiotherapie und die bisherigen Ergebnisse des aktuellen Schiedsverfahrens bewerten die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband (VDB) und Verband Physikalische Therapie (VPT) als unzureichend.

Nach Auffassung der maßgeblichen Verbände folgt die Entwicklung des Heilmittelbereichs nicht der vom Gesetzgeber vorgesehenen Richtung. Gleichzeitig sind die bisherigen Angebote des GKV-Spitzenverbands zur dringend notwendigen Anhebung der Vergütung und zur neuen Leistungsbeschreibung nicht ausreichend, um die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen im Heilmittelbereich ausreichend zu verbessern.

 

Deshalb haben sich die Verbände neben ihren Anträgen im Rahmen des zweiten Schiedsverfahrens in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister und den Ausschuss für Gesundheit des Bundestags gewandt.

 

 

Die Forderungen sind eindeutig: Die rechtmäßige Umsetzung des TSVG sieht eine adäquate Anpassung der Vergütung der Leistungen vor, die die Kosten einer wirtschaftlichen Praxisführung deckt und Gehälter der Beschäftigten in Anlehnung an den TVöD ermöglicht. Da die bisherige Preisfindung höchst unterschiedliche Bewertungen durch die Physiotherapieverbände und die Krankenkassen zeigte, ist mittelfristig eine Bewertung der Vergütungssituation im Bereich der Physiotherapie zur Ermittlung eines wirtschaftlich angemessenen Minutenpreises durch ein weiteres neutrales Gutachten nötig. Außerdem muss die bereits konsentierte, aber zurückgezogene neue Leistungsbeschreibung mit den darin angelegten deutlichen Verbesserungen für die Patientenversorgung und für die Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Dies kann aus Sicht der Physiotherapie-Verbände nur mit einer angemessenen Gegenfinanzierung der ausgeweiteten Behandlungs- und Dokumentationszeiten funktionieren.

 

 

Der Inhalt des offenen Briefs ist hier nachzulesen.

 

Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.