Sachsen fordert negative Tests vor Behandlung – IFK hat Kontakt zum Ministerium aufgenommen

Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen sieht vor, dass Patienten vor jeder physiotherapeutischen Behandlung einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen. Das ist gerade für Patienten, die mehrmals wöchentlich zur Behandlung kommen, sowohl organisatorisch als auch finanziell kaum händelbar.

In der Verordnung werden Heilmittelerbringer mit Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen etc. gleichgesetzt. Da es bei physiotherapeutischen Leistungen jedoch um medizinisch notwendige Behandlungen geht, ist diese Gleichstellung keinesfalls sachgerecht. Der IFK hat sich an die Sächsische Staatsministerin gewandt und um eine schnelle Lösung des Problems gebeten. Der IFK wird schnellstmöglich auf seiner Internetseite berichten, wenn es dazu etwas Neues gibt.

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.