RV Fit Die Präventionsleistung der Rentenversicherung – Umsatzsteuer?
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bieten mit „RV Fit“ ein spezielles Präventionsangebot für Menschen an, die noch nicht rehabilitationsbedürftig sind, aber am Arbeitsplatz bereits erste gesundheitliche Probleme erleben. Dabei kann es sich um muskuläre Verspannungen, Rückenschmerzen, Konzentrationsprobleme etc. handeln.
Zuletzt kam bei IFK-Mitgliedern, die RV Fit bereits anbieten oder dies planen, die Frage auf, ob es sich dabei um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt. Sprich: Müssen die entsprechenden Rechnungen für die Teilnehmer mit Umsatzsteuer versehen werden? Da diese Frage unterschiedlich beantwortet wurde, hat sich der IFK direkt an die DRV Bund gewandt und das Problem aufgezeigt. Zur Frage der Umsatzsteuer antwortete die Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt:
„Bei dem Programm von RV-Fit handelt es sich um Leistungen zur Prävention. Für die Teilnahme ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich, sodass die physiotherapeutischen Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass im Zweifel eine Einzelfallprüfung durch den/die Leistungserbringer*in erfolgen sollte.“
Die DRV geht also davon aus, dass bei RV Fit eine Umsatzsteuerpflicht vorhanden ist. Zur Absicherung empfiehlt der IFK, dass Praxisinhaber den eigenen Steuerberater kontaktieren.
Weitere Informationen zu RV Fit finden sich unter www.rv-fit.de.