RV Fit Die Präventionsleistung der Rentenversicherung – Umsatzsteuer?

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bieten mit „RV Fit“ ein spezielles Präventionsangebot für Menschen an, die noch nicht rehabilitationsbedürftig sind, aber am Arbeitsplatz bereits erste gesundheitliche Probleme erleben. Dabei kann es sich um muskuläre Verspannungen, Rückenschmerzen, Konzentrationsprobleme etc. handeln.

Zuletzt kam bei IFK-Mitgliedern, die RV Fit bereits anbieten oder dies planen, die Frage auf, ob es sich dabei um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt. Sprich: Müssen die entsprechenden Rechnungen für die Teilnehmer mit Umsatzsteuer versehen werden? Da diese Frage unterschiedlich beantwortet wurde, hat sich der IFK direkt an die DRV Bund gewandt und das Problem aufgezeigt. Zur Frage der Umsatzsteuer antwortete die Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt:

„Bei dem Programm von RV-Fit handelt es sich um Leistungen zur Prävention. Für die Teilnahme ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich, sodass die physiotherapeutischen Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass im Zweifel eine Einzelfallprüfung durch den/die Leistungserbringer*in erfolgen sollte.“

Die DRV geht also davon aus, dass bei RV Fit eine Umsatzsteuerpflicht vorhanden ist. Zur Absicherung empfiehlt der IFK, dass Praxisinhaber den eigenen Steuerberater kontaktieren.

Weitere Informationen zu RV Fit finden sich unter www.rv-fit.de.

Weitere Artikel

Besuchen Sie den IFK auf der therapie Leipzig!

2025 | 09.04. Vom 8. bis 10 Mai 2025 ist der IFK auf der therapie Leipzig am Gemeinschaftsstand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) vertreten. Interessierte sind herzlich eingeladen, den Stand zu besuchen (Halle 1, Stand H38) und in den persönlichen Austausch mit den Mitarbteitern des IFK zu treten.

DGUV und Bundesbeihilfe: Erhöhung angekündigt

2025 | 04.04. Nachdem die Preise in der GKV per Schiedsspruch zum 1. April 2025 gestiegen sind, greift nun ein Automatismus, der 2023 durch den Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart worden ist. Danach werden die DGUV-Preise für alle Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 erhöht.