Osteopathie gehört in qualifizierte Hände

Interessenvertreter von Ärzten und Physiotherapeuten wirken weiter darauf hin, dass noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Regelungen zur Osteopathie erfolgen. Sowohl die Bundesärztekammer als auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) forderten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie die Bundesländer auf, osteopathische Verfahren in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu verankern.

„Die Osteopathie gehört zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten. Wer sich dem verweigert, spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Patienten“, kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery gegenüber der Presse. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz war Ende November zurückgezogen worden. Nun stellte Montgomery in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Gröhe klar: „Es ist bedauerlich, dass diese wichtige Initiative am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat in dieser Frage weiterhin die volle Unterstützung der Ärzteschaft.“

Auch der SHV, dem der IFK angehört, wies die politischen Entscheider in einem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzliche Absicherung der osteopathischen Ausbildung auf hohem Niveau im Interesse aller Beteiligten und an erster Stelle der Patienten ist. Der konkrete Vorschlag lautet, die osteopathische Therapie mit 60 Stunden in der physiotherapeutischen Ausbildung zu verankern, auf die dann eine fundierte osteopathische Weiterbildung aufbaut. Mit den Schreiben verbunden waren Gesprächsangebote an alle Adressaten, um die Notwendigkeit kurzfristiger gesetzlicher Regelungen im persönlichen Austausch zu erläutern und eventuell noch offene Fragen auszuräumen.

Weitere Artikel

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten.