Online über die neue Heilmittel-Richtlinie informiert
Die neue Heilmittel-Richtlinie bringt einige Änderungen mit sich. Ab dem 1. Oktober 2020 wird unter anderem die orientierende Behandlungsmenge an die Stelle der jetzigen Behandlungseinheiten im Regelfall treten. Zudem entfällt die Regelfallsystematik. Was ändert sich dadurch zukünftig? Unter anderem darum ging es beim digitalen IFK-Themenabend zur Heilmittel-Richtlinie.
Dabei konnten die zahlreichen Teilnehmer bequem von zuhause aus dem Vortrag von Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, lauschen. Sie ging ausführlich auf die anstehenden Änderungen bei ärztlichen Verordnungen ab Oktober 2020 ein. Auch die wesentlichen Besonderheiten der inzwischen verabschiedeten Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte stellte sie vor. Anschließend beantwortete sie gemeinsam mit Dr. Michael Heinen, Leiter des IFK-Referats Kassenverhandlungen und Wirtschaft, die Fragen, die die Teilnehmer per Chatfunktion stellen konnten.
Am 24. Juni findet ein weiterer IFK-Themenabend zur Heilmittel-Richtlinie statt. Interessierte können sich dazu noch anmelden. Weitere Informationen gibt es hier.
Praxisrelevante Informationen zur neuen Heilmittel-Richtlinie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt A20 „Neue Heilmittel-Richtlinie 2020 – Vertragsärztliche Versorgung“. Dieses kann im geschützten Bereich der IFK-Internetseite abgerufen oder in der IFK-Geschäftsstelle bestellt werden, Tel.: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.
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Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.
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