SHV-Logo_weniger_Rahmen.png

Ohne Rettungsschirm bleibt Patientenversorgung auf der Strecke

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. März 2020 hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.


Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat der Politik konkrete Vorschläge zur sofortigen Erweiterung des Gesetzentwurfs geliefert: Alle Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen sind betroffen. Denn: Zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen braucht es jetzt Rückendeckung durch die Politik. Nur mithilfe von angemessenen Ausgleichszahlungen lässt sich der Fortbestand der ambulanten therapeutischen Versorgung erhalten.


Kommt der Rettungsschirm jetzt nicht, stehen die Heilmittelpraxen vor dem Aus. Die Folge: eine massive therapeutische Unterversorgung. Besonders betroffen sind Schmerzpatienten, Patienten mit neurologischen Erkrankungen, nach Operationen oder nach Krebsdiagnosen – um nur einige Beispiele für Patienten zu nennen, die auf ein wohnortnahes und flächendeckendes Therapieangebot angewiesen sind.  


Zum Hintergrund: Wie Krankenhäuser und Ärzte leiden auch die Therapeuten im Heilmittelbereich unter massiven Umsatzeinbrüchen, die im Ausfall von Patienten infolge der COVID-19-Pandemie begründet sind. Hier muss gegengesteuert werden, sonst bricht die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und auch Podologie in kürzester Zeit weg.


Am 25. März 2020 werden die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über das COVID-19-Gesetz beraten. Bis dahin muss jedem Politiker klar sein, was für die Bevölkerung auf dem Spiel steht. Denn schon morgen kann jeder selbst auf die therapeutische Versorgung angewiesen sein.


---


!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!


IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.


Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.


Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.


Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.