Noch immer kein Rettungsschirm für Physiotherapeuten

Der Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 25. März 2020 das Covid-19-Krankenhausentlasungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die finanzielle Belastung von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen durch die Corona-Infektionswelle abgemildert werden. Physiotherapiepraxen werden in dem Gesetz nicht bedacht – obwohl auch sie dringend finanzielle Unterstützung benötigen. Viele Physiotherapiepraxen stehen schon jetzt kurz vor dem wirtschaftlichen Aus.

„Dass sie trotzdem nicht im aktuellen Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz berücksichtigt werden, ist in keiner Weise nachvollziehbar“, kritisiert der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). Physiotherapeuten bilden – wie die übrigen Heilmittelerbringer auch – einen wesentlichen Bestandteil des Gesundheitssystems. Als solcher bedürfen sie ebenso wie Krankenhäuser und Arztpraxen besonderen Schutz durch das Bundesministerium für Gesundheit und den GKV-Spitzenverband.


Der IFK hat ebenso wie der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), dem der IFK angehört, vehement auf das wirtschaftliche Problem der Praxisinhaber aufmerksam gemacht – nicht nur gegenüber der Politik, sondern auf in den Medien. „Nur mithilfe von angemessenen Ausgleichszahlungen lässt sich der Fortbestand der ambulanten therapeutischen Versorgung erhalten“, steht für IFK und SHV fest. (Zu den Forderungen von IFK und SHV geht es hier und hier.)


Da aufgrund der Corona-Infektionswelle die Verhandlungen zwischen den Heilmittelerbringern und dem GKV-Spitzenverband zu den bundesweiten Verträgen zur Heilmittelversorgung unterbrochen werden mussten, sieht das Covid-10-Krankenhausentlastungsgesetz eine Verlängerung der Fristen vor: Die Bundesrahmenverträge müssen nun erst bis zum 1. Oktober 2020 geschlossen werden. Die Verträge zur Blankoverordnung müssen bis zum 15. März 2021 geschlossen sein. Andernfalls greift die neu gegründete Schiedsstelle ein.


---


!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!


IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.


Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.


Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.


Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.