Niedersachsen: Physiotherapeuten entscheiden selbst über Weiterbehandlung
In Niedersachsen bleibt der Besuch einer Physiotherapiepraxis trotz Allgemeinverfügung gestattet. Bei laufenden Verordnungen dürfen die Therapeuten auf Grundlage ihres Fachwissens selbst entscheiden, ob eine Weiterbehandlung trotz der Corona-Infektionswelle notwendig ist. Im Zweifelsfall sollen sie Rücksprache mit dem Arzt halten, der die Verordnung ausgestellt hat. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung neben der Verordnung ist in keinem Fall erforderlich.
Neue Verordnungen sollen Ärzte nur dann ausstellen, wenn dies für die gesundheitliche Situation notwendig ist und ein vorübergehendes Aussetzen zu einer Verschlechterung des Zustands des Patienten führen würde. Das stellte die niedersächsische Landesregierung nun klar.
Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen, die regelt, dass soziale Kontakte angesichts der Corona-Infektionswelle beschränkt werden müssen. Da solche Allgemeinverfügungen im Entscheidungsbereich der Bundesländer liegen, gibt es hierzu keine bundesweit einheitliche Lösung.
Der IFK wird sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) schnellstmöglich um eine Tabelle ergänzen, in der die Regelungen für die einzelnen Bundesländer übersichtlich aufgelistet sind.
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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!
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