Neue Preise bei DGUV, Postbeamten und in Baden-Württemberg

Der Abschluss mit den Ersatzkassen des vdek über Preiserhöhungen ab dem 01. Dezember 2017 hat auch Folgewirkungen auf andere Kostenträger: So werden die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBEaKK) und die sogenannten B-Positionen der Unfallversicherungsträger (DGUV) in Abhängigkeit von den vdek-Preisen berechnet. Die dazugehörigen Preislisten können IFK-Mitglieder ab sofort im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website herunterladen oder kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle anfordern.

Bei der DGUV sind es drei B-Positionen, die für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.12.2017 auf die höheren Preise des vdek angepasst werden – z. B. Klassische Massage auf 12,14 €. Bei der PBEaKK können die neuen vdek-Preise zzgl. eines üblichen Aufschlags von 12,5 % erst für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2018 abgerechnet werden. Zum 01.04.2018 werden die Preise selbstverständlich auf Basis der dann erneut erhöhten vdek-Vergütungssätze noch einmal angepasst.

Auch aus Baden-Württemberg gibt es kurz vor Weihnachten gute Nachrichten zu vermelden: Nach sehr langwierigen und komplizierten Verhandlungen konnte mit der dortigen AOK jetzt doch noch Einigkeit über einen Vergütungsabschluss erzielt werden, der das Preisniveau in drei Stufen – erstmalig für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.12.2017 – bis zum Jahr 2019 spürbar ansteigen lässt. Auch diese Preislisten finden sich im geschützten Mitgliederbereich. IFK-Mitglieder aus Baden-Württemberg werden zudem auf dem Postweg über die Details informiert.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.