Neue Klärung mit dem GKV-Spitzenverband zum ICD-10-Code
Wie wir zuletzt an dieser Stelle berichteten, befindet der IFK sich regelmäßig in Klärungsgesprächen mit dem GKV-Spitzenverband, um die Interessen seiner Mitglieder in Sachen ICD-10-Codes zu vertreten und möglichst Klarheit in allen Teilbereichen herbeizuführen.
IFK-Mitglieder konnten sich bereits mit Hilfe des Info-Katalogs zum ICD-10-Code informieren. Diesen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog finden Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich zum Herunterladen (bitte vorher einloggen, aufrufbar unter Mitglieder-Service / ICD-10-Codes).Nach den jüngsten Gesprächen konnten zwei neue Fragen/Antworten in den Katalog aufgenommen werden. Die neuen Fragen 4 und 5 befassen sich nun mit dem Sachverhalt, dass der Arzt zwar auf der Verordnung ICD-10-Codes angegeben, diese aber nicht in das entsprechende Feld eingetragen hat.
Eine weitere Klarstellung des GKV-Spitzenverbands hat die Auffassung des IFK bestätigt, dass das Vorhandensein einer ausgeschriebenen Klartextdiagnose (egal ob gedruckt oder handschriftlich) eine gültige Verordnung hervorbringt. Wir haben daher die Fragen 7-9 und 15 überarbeitet.
Der IFK schreibt seine Informationen zum ICD-10-Code weiter fort und wird Sie im Falle neuer Erkenntnisse wieder wie gewohnt informieren.