Neue Klärung mit dem GKV-Spitzenverband zum ICD-10-Code

Wie wir zuletzt an dieser Stelle berichteten, befindet der IFK sich regelmäßig in Klärungsgesprächen mit dem GKV-Spitzenverband, um die Interessen seiner Mitglieder in Sachen ICD-10-Codes zu vertreten und möglichst Klarheit in allen Teilbereichen herbeizuführen.

IFK-Mitglieder konnten sich bereits mit Hilfe des Info-Katalogs zum ICD-10-Code informieren. Diesen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog finden Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich zum Herunterladen (bitte vorher einloggen, aufrufbar unter Mitglieder-Service / ICD-10-Codes).

Nach den jüngsten Gesprächen konnten zwei neue Fragen/Antworten in den Katalog aufgenommen werden. Die neuen Fragen 4 und 5 befassen sich nun mit dem Sachverhalt, dass der Arzt zwar auf der Verordnung ICD-10-Codes angegeben, diese aber nicht in das entsprechende Feld eingetragen hat.

Eine weitere Klarstellung des GKV-Spitzenverbands hat die Auffassung des IFK bestätigt, dass das Vorhandensein einer ausgeschriebenen Klartextdiagnose (egal ob gedruckt oder handschriftlich) eine gültige Verordnung hervorbringt. Wir haben daher die Fragen 7-9 und 15 überarbeitet.

Der IFK schreibt seine Informationen zum ICD-10-Code weiter fort und wird Sie im Falle neuer Erkenntnisse wieder wie gewohnt informieren.

Weitere Artikel

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten.