Neue DGUV-Preise können ab sofort abgerechnet werden

Die Vergütungsverhandlungen mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konnten bereits im Mai erfolgreich abgeschlossen werden. Die Preise für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis 30. April 2020 steigen in zwei Stufen strukturell um insgesamt rund 18,1%. IFK-Mitglieder wurden bereits per Post über diese Erhöhungen informiert. Die aktuellen Preislisten finden sich zudem weiterhin im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website.

Bei der DGUV galt ein Gremienvorbehalt bis Ende August. Die Abrechnung der neuen Preise sollte bis dahin noch zurückgehalten werden. Heute wurden wir von der DGUV informiert, dass dieser Gremienvorbehalt aufgehoben wurde. Daher können die Preise für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.08.2018 ab sofort bei der DGUV abgerechnet werden.

Die Neuregelungen des HHVG, die den Physiotherapeuten über eine Beseitigung der Grundlohnsummenbindung für die nächsten drei Jahre höhere Vergütungen bescheren sollen, gelten nicht für den Bereich der Unfallversicherung. Insofern ist es umso erfreulicher, dass die DGUV trotzdem davon überzeugt werden konnte, einer signifikanten Preiserhöhung zuzustimmen. Genau wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt aber, dass auch nach dieser Erhöhung um rund 29 % für die Jahre 2017 bis 2019 weitere spürbare Vergütungserhöhungen nötig sind, um die schwierige Vergütungssituation in der Physiotherapie nachhaltig zu verbessern.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.