Manuelle Lymphdrainage: Therapeuten entscheiden Therapiezeit

Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) wird ab dem 1. Oktober 2024 auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnet werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen. Bislang spielte die Zahl der zu behandelnden Körperteile eine wesentliche Rolle dabei, ob die MLD für 30, 45 oder 60 Minuten indiziert war. Dies soll sich zukünftig stärker nach dem Stadium des Lymphödems richten. Ohne entsprechende Zeitangabe des Vertragsarztes können Therapeuten künftig selbst entscheiden, ob die Therapiezeit 30, 45 oder 60 Minuten betragen soll. Durch die Änderung der Heilmittelrichtlinie wird die Patientenorientierung gestärkt und die Expertise der Therapeuten unterstrichen. Damit folgt der G-BA den Empfehlungen des SHV zu den indikationsbezogenen Zeitbedarfen bei Manueller Lymphdrainage.

 

Die Anpassungen treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft, sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände vorhält.

Bei Fragen können sich Mitglieder telefonisch an die IFK-Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.

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