Länder für Aufwertung der Gesundheitsfachberufe
Auf der 88. Gesundheitsministerkonferenz in Bad Dürkheim stimmten die Gesundheitsminister der Länder einstimmig für einen Antrag zur Novellierung der Berufsgesetze der therapeutischen Berufe und Assistenzberufe im Gesundheitswesen.
Mit dem Antrag wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten zu prüfen, ob durch eine gesetzliche Änderung Modellvorhaben zum Direktzugang zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten Indikationen ermöglicht werden können.
Schon jetzt ist unter §63 SBG V geregelt, dass Physiotherapeuten Modellvorhaben initiieren können, im Rahmen derer sie über die Auswahl, Dauer und Frequenz physiotherapeutischer Maßnahmen bestimmen dürfen. Der IFK führt auf dieser Grundlage bereits seit 2011 das Modellvorhaben für mehr Autonomie in der Physiotherapie zusammen mit der BIG direkt gesund durch.
Ziel der Gesundheitsminister der Länder ist es nun, die Rahmenbedingungen in der Ausbildung therapeutischer Berufe so zu gestalten, dass auch in Zukunft genügend und adäquat ausgebildete Fachkräfte in den therapeutischen Berufe und Assistenzberufen im Gesundheitswesen vorhanden sind, um die Gesundheitsversorgung einer älter werdenden Bevölkerung zu übernehmen. In anderen Worten streben die Länder mit ihrem Antrag dahingehend eine Novellierung der Berufsgesetze an, dass eine Akademisierung der Gesundheitsfachberufe vorangetrieben wird, um langfristig eine Kompetenzerweiterung in Form eines Direktzugangs zu ermöglichen.
Offen bleibt zunächst, welche konkreten Qualifizierungen bei nicht-ärztlichen Heilberufen vorausgesetzt werden, um an den angestrebten Modellvorhaben überhaupt teilnehmen zu können. Wie lange sich ein solcher Novellierungsprozess hinziehen wird, ist ohnehin eine andere Frage. Das Bundesgesundheitsministerium ist nun am Zug.
Mit dem Antrag wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten zu prüfen, ob durch eine gesetzliche Änderung Modellvorhaben zum Direktzugang zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten Indikationen ermöglicht werden können.
Schon jetzt ist unter §63 SBG V geregelt, dass Physiotherapeuten Modellvorhaben initiieren können, im Rahmen derer sie über die Auswahl, Dauer und Frequenz physiotherapeutischer Maßnahmen bestimmen dürfen. Der IFK führt auf dieser Grundlage bereits seit 2011 das Modellvorhaben für mehr Autonomie in der Physiotherapie zusammen mit der BIG direkt gesund durch.
Ziel der Gesundheitsminister der Länder ist es nun, die Rahmenbedingungen in der Ausbildung therapeutischer Berufe so zu gestalten, dass auch in Zukunft genügend und adäquat ausgebildete Fachkräfte in den therapeutischen Berufe und Assistenzberufen im Gesundheitswesen vorhanden sind, um die Gesundheitsversorgung einer älter werdenden Bevölkerung zu übernehmen. In anderen Worten streben die Länder mit ihrem Antrag dahingehend eine Novellierung der Berufsgesetze an, dass eine Akademisierung der Gesundheitsfachberufe vorangetrieben wird, um langfristig eine Kompetenzerweiterung in Form eines Direktzugangs zu ermöglichen.
Offen bleibt zunächst, welche konkreten Qualifizierungen bei nicht-ärztlichen Heilberufen vorausgesetzt werden, um an den angestrebten Modellvorhaben überhaupt teilnehmen zu können. Wie lange sich ein solcher Novellierungsprozess hinziehen wird, ist ohnehin eine andere Frage. Das Bundesgesundheitsministerium ist nun am Zug.