
Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.
Im Oktober 2024 hatte der SHV offiziell Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingereicht und auf irreführende Darstellungen im Heilmittelreport der BARMER hingewiesen. Nun hat das BAS bestätigt, dass es inhaltlich viele der vom SHV vorgetragenen Kritikpunkte teilt, auch wenn kein formaler Rechtsverstoß festgestellt werden konnte.
Seit der Fusion mit der GEK im Jahr 2010 veröffentlicht die BARMER einen jährlichen Bericht über die Versorgung der Versicherten mit Hilfs- und Heilmitteln. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt des Berichts sehr einseitig in Richtung einer politischen Agenda verschoben, die schwerpunktmäßig die Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Dabei häuften sich zuletzt offensichtliche und bewusste Fehldarstellungen, die ein ebenso verzerrtes wie schlechtes Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.
In ihrem aktuellen Heilmittelreport kritisiert die Barmer beispielsweise die Gehaltsentwicklungen angestellter Physiotherapeuten im ambulanten Bereich. Diese seien laut Barmer deutlich weniger stark gestiegen als die Umsatzsteigerungen in den Praxen. Der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr hätten die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt, jedoch zentrale Ziele verfehlt.
Diese Behauptungen hatte der SHV deutlich zurückgewiesen und die von der Barmer verwendete Datengrundlage kritisiert. Auch das BAS beanstandet, dass die für die Bewertung der Gehaltsentwicklung relevanten Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Report gänzlich fehlen. Dies stelle einen „Mangel an der Richtigkeit der Information“ dar.
Auch die Einschätzung, dass nicht-therapeutische Angestellte deutlich höhere Gehaltszuwächse erhalten hätten und dies die Unterschiede zum Entgeltatlas erkläre, wird vom BAS als „eher abwegig“ bewertet. Diese Aussage hatte der Autor des Barmer-Heilmittelreports im Rahmen eines Interviews getätigt.
Die weitere Kritik des SHV, dass die Barmer Vergütungssteigerungen mit Umsatzsteigerungen gleichsetzt, ohne andere Kostenfaktoren wie Raum- und Sachkosten zu berücksichtigen, hält das BAS „nicht für unbegründet“.
„Die intensive Auseinandersetzung des BAS mit dem Barmer-Heilmittelreport zeigt, dass unsere Kritik fundiert und gerechtfertigt war“, erklärt Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV. „Es ist ein wichtiges Signal für unsere Branche, dass Verzerrungen und Einseitigkeiten in öffentlichen Gesundheitsberichten nicht unwidersprochen bleiben.“
Auf Basis der Beanstandungen des BAS hat die Barmer den Heilmittelreport 2024 überarbeitet und eine aktualisierte Version veröffentlicht. Zudem hat die Barmer angekündigt, im laufenden Jahr keine Fortsetzung der Gehaltsanalyse im Heilmittelreport vorzunehmen. Für mögliche zukünftige Veröffentlichungen wurde eine Vorab-Abstimmung mit dem BAS vereinbart.