KG ZNS Kinder: GKV gestattet weiterhin keine Teletherapie
Der GKV-Spitzenverband will die Teletherapie auch künftig nicht für „KG ZNS Kinder“-Behandlungen ermöglichen. Das teilte der GKV-Spitzenverband dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) auf Nachfrage mit.
Der IFK hatte in einer gemeinsamen Telefonkonferenz mit weiteren Heilmittelverbänden und dem GKV-Spitzenverband stichhaltige Argumente dafür vorgetragen, warum und in welcher Form die Teletherapie auch für „KG ZNS Kinder“-Behandlungen sinnvoll ist. Dazu gehörten unter anderem die Vorschläge, dass immer erst ein „realer“ Erstkontakt stattfinden und es eine feste Bezugsperson geben muss.
Der GKV-Spitzenverband teilte nun mit, dass diese Argumente in einer Besprechung mit den Krankenkassen zur Anpassung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich zwar besprochen wurden. Die Erweiterung der Videobehandlung für „KG ZNS Kinder“ sei jedoch nicht befürwortet worden.
Aus seiner Mitgliedschaft kennt der IFK allerdings Fälle, in denen Therapeuten mit den zuständigen Krankenkassen eine Einzelfallentscheidung treffen konnten. Hier hat der Therapeut die Krankenkasse des Patienten vor der Teletherapie kontaktiert und geschildert, warum eine Videobehandlung in diesem Fall sinnvoll erscheint. Es gab Krankenkassen, die den Therapeuten zustimmten, sodass diese die Teletherapie nun bei diesem Patienten abrechnen können.
IFK-Mitglieder, die bei einem solchen Vorgehen Unterstützung benötigen, können sich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, Tel.: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.
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