Kein Schmerzensgeld wegen Schlaganfall nach Mobilisation

Mit Urteil vom 19. Dezember 2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Klage eines Patienten auf Schmerzensgeld und Schadenersatz abgewiesen. Rund 200.000 Euro begehrte der Patient von einer Praxis für Physiotherapie, in der er wegen Verspannungen im Rücken- und Nackenbereich und nach ärztlicher Verordnung in Behandlung war. Er hatte nach mehreren Behandlungen einen Schlaganfall erlitten.

In der Berufungsinstanz hat das OLG Hamm – wie schon das Landgericht zuvor – geurteilt, dass eine physiotherapeutische Fehlbehandlung nicht vorlag. Der Patient hatte behauptet, es hätte eine Manipulation stattgefunden. Das konnte er jedoch nicht beweisen.

Wäre der Beweis gelungen, hätte man von einer unzulässigen und unfachmännischen Behandlung ausgehen müssen, weil die Manipulation Ärzten vorbehalten und Physiotherapeuten verboten ist. Ebenfalls verneint hatten die Richter eine angebliche Verletzung der Patientenaufklärungspflicht.

Weiteres dazu sowie Details zur Urteilsbegründung lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift physiotherapie.

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