Kaum Änderungen durch das Patientenrechtegesetz

Das neue „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten“ bereitet zurzeit einigen Physiotherapeuten Sorge, die umfangreiche Änderungen bei der Aufklärungs- und Dokumentationspflicht befürchten. Der IFK kann hier Entwarnung geben, da das Gesetz im Wesentlichen bereits Bekanntes zusammenfasst.

Auch ein Beitrag der führenden Juristenzeitschrift NJW stellt aktuell unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung klar, dass die Inhalte „wenig spektakulär“ sind und vorrangig rein formale Änderungen enthalten.Im neuen Patientenrechtegesetz werden vor allem Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Patientenaufklärung erstmals in eigenständigen gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst. Im Alltagsgeschehen einer Physiotherapie-Praxis wird die gesetzliche Neuregelung daher kaum zu spürbaren Veränderungen führen. Physiotherapeuten sollten aber den Anlass nutzen und ihr Wissen in den geschilderten Regelungsbereichen noch einmal auffrischen. Insbesondere können Praxisinhaber prüfen, ob die in Ihrer Praxis praktizierte Dokumentation der Patientenakte den rechtlichen Anforderungen genügt.

Den Rechtsartikel zum Thema aus der „physiotherapie“ 3/2013 finden Sie hier.

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