Interprofessioneller Gesundheitskongress in Dresden

Am 17. und 18. April 2015 findet in Dresden zum dritten Mal der Interprofessionelle Gesundheitskongress statt. Im historischen Deutschen Hygiene-Museum werden unter dem Motto "Viele Professionen – ein Patient!" zwei Tage lang aktuelle Fachthemen berufsgruppenübergreifend diskutiert. IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger spricht in einem Vortrag über die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Physiotherapie und der Vorsitzende des IFK-Regionalausschusses Westsachsen, Peter Plaumann, hält einen Vortrag über „Körperschmerz - Die Möglichkeiten und Grenzen der Physiotherapie“.
Erwartet werden rund 500 Kongressteilnehmer aus allen Gesundheitsberufen; Pflegefachkräfte, Ärzte, Medizinische Fachangestellte, Heilmittelerbringer, Auszubildende und Studierende sowie Patienten und Angehörige. Schwerpunktthemen sind u.a. „Gemeinsam läuft's besser − Interprofessionelle Zusammenarbeit“, entbürokratisierte Dokumentation, Wundmanagement, Schmerztherapie, Hygiene und Fachkräftemangel. Das Programm wird ergänzt durch zahlreiche Workshops und Seminare sowie durch eine umfangreiche Fachausstellung. 
IFK-Vorsitzende Ute Repschläger nimmt am Freitag, 17. April an der Podiumsdiskussion „Aufgabenverteilung auf dem Prüfstand: Wie gut arbeiten die Gesundheitsberufe zusammen?“ teil und hält am Samstag den Vortrag über Erfahrungen aus der Physiotherapie, u.a. über die Reflektion praktischer Arbeit und Integration neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Mehr zum Kongress: http://www.gesundheitskongresse.de/dresden/2015/

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.