IFK-Wissenschaftspreise 2014

2014 schreibt der IFK zum zehnten Mal Wissenschaftspreise für Hochschulabsolventen mit hervorragenden wissenschaftlichen Arbeiten aus. In diesem Jahr wird der Bachelorpreis wieder in zwei verschiedenen Kategorien vergeben.

Damit trägt der IFK der weiter fortschreitenden Entwicklung der Hochschullandschaft Rechnung: Künftig gibt es zwei Bachelorpreise in der Kategorie Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung und zwei Bachelorpreise in der Kategorie Klinisch/Experimentell. Zudem werden wieder ein Masterpreis und zwei Posterpreise verliehen. Die Preisverleihung findet am 13. Juni 2014 auf dem IFK-Wissenschaftstag in Bochum statt.
Auch beim IFK-Tag der Wissenschaft gibt es diesem Jahr viel Neues zu erleben. Die Präsentationen der Preisträger sowie die Preisverleihung werden erstmals von einer Vortragsreihe zum Thema „Hand und Schmerz“ eingerahmt, die der IFK in Kooperation mit dem Bochumer Universitätsklinikum Bergmannsheil veranstaltet. Weitere Informationen zum IFK-Tag der Wissenschaft sowie eine Anmeldemöglichkeit, finden Sie in Kürze auf der IFK-Homepage.
Die vier Bachelorpreise sind mit insgesamt 3.000 € dotiert und werden in gestufter Form verliehen (2 x 1.000 € und 2x 500 €). Der Masterpreis ist mit 1.500 € ausgelobt. Sollten gleichwertige Abschlussarbeiten vorliegen, behält sich der IFK eine weitere Aufteilung der Preise vor. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Abschlussarbeiten und entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges über die Preisvergabe.


Die Bewerbungsfrist endet am 11. April 2014!

Bewerbungskriterien:

1. Für die Wissenschaftspreise können sich Physiotherapeuten mit ihrer Bachelorarbeit im Bereich Physiotherapie oder mit ihrer Masterarbeit über ein physiotherapeutisches Thema von einer deutschen Hochschule bewerben. Voraussetzung ist, dass die Abschlussarbeit nicht zu einem anderen Preisausschreiben eingereicht oder bereits veröffentlicht wurde.
2. Pro Hochschule werden maximal drei Bachelorarbeiten bzw. zwei Masterarbeiten für den Wissenschaftspreis zugelassen.
3. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein (ab Prüfungsdatum).
4. Alle Bewerber des Wissenschaftspreises erklären sich bereit, an der Preisverleihung teilzunehmen. Preisträger erklären sich zudem bereit, ihre Abschlussarbeit in einem 10-minütigen Vortrag vorzustellen.
5. Der IFK behält sich das Recht einer Erstveröffentlichung der Arbeit – in Artikelform – in seinem Fachmagazin „physiotherapie“ vor, mit der Ausnahme, dass die Erstveröffentlichung in „physioscience“ erfolgt. Ausnahmen sind durch den IFK zu genehmigen.
6. Alle Bewerber, die nicht unter den Preisträgern sind, verpflichten sich, an der Posterpreisverleihung teilzunehmen. Für die Posterpreisverleihung ist dem IFK bis zum 10. Juni 2014 ein Poster in DIN A1 oder DIN A0 über das Thema der wissenschaftlichen Abschlussarbeit einzureichen.
7. Folgende Unterlagen sind mit dem Bewerbungsschreiben in Kopie einzureichen: Berufsurkunde, Empfehlungsschreiben des Erstprüfers für die Teilnahme an dem Wissenschaftspreis und die Bachelor- bzw. Masterarbeit anonymisiert auf CD-ROM, Anerkenntniserklärung der Bewerbungskriterien des IFK-Wissenschaftspreises. Wurde eine Abschlussarbeit von zwei Autoren erstellt, so sind die einzelnen Autoren und deren eigenständige Leistung deutlich in der Arbeit zu kennzeichnen. Bachelorabsolventen müssen unbedingt angeben, ob die Arbeit in der Kategorie Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung oder in der Kategorie Klinisch/Experimentell eingereicht wird.

Weitere Artikel

Stöbern, lernen, informiert bleiben – durch die IFK-Mediathek

2024 | 02.05. Was ist momentan wichtig in der Physiotherapie? Diese Frage ist der Dreh- und Angelpunkt aller Publikationen, die der IFK veröffentlicht. In der IFK-Mediathek haben Vollmitglieder Zugriff auf vom IFK publizierte Informationen rund um die physiotherapeutische Branche sowie das Wirken des IFK.

Physiotherapeuten mit Expertise gesucht für IFK-Sachverständigenkommission

2024 | 29.04. Seit März sind viele Bewerbungen auf Positionen in der IFK-Sachverständigenkommission eingegangen. Um die Repräsentation vieler unterschiedlicher physiotherapeutischer Expertisen zu gewährleisten, gilt der zweite Aufruf deutschlandweit Physiotherapeuten der Spezialisierungen Neurologie und Pädiatrie.