IFK-Wissenschaftspreis 2023: Ergebnisse liefern Evidenz für den Einsatz des Functional Movement Screen

Der zweite Platz des IFK-Wissenschaftspreises in der Kategorie „Masterarbeit“ ging an Katharina Anders von der HAWK Hildesheim für ihre Arbeit zur „Validierung des ‚Functional Movement Screen‘ im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung für BüromitarbeiterInnen“.

Muskuloskelettale Gesundheitsprobleme (MSB) belasten die Betroffenen, aber auch die Unternehmen. Letztere ergreifen daher im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung immer öfter Maßnahmen. Dazu werden Aussagen über die körperliche Funktionsfähigkeit benötigt. Um diese valide messen zu können, untersuchte Anders den Einsatz des „Functional Movement Screen (FMS)“ erstmals bei Büromitarbeitern. Das Screening-Tool wird bereits im Sportbereich zur Abschätzung des Verletzungsrisikos und Messung von Bewegungsasymmetrien angewandt.

In einer quantitativen Querschnittsstudie wurden bei 154 ProbandInnen Daten mit dem FMS, dem nordischen Fragebogen zu Muskel-Skelett-Beschwerden (NFB*MSB) und der selbstberichteten, körperlichen Gesundheit mit den Computer-Adaptiven Tests von PROMIS PF sowie soziodemografische Daten erhoben. 

Das Ziel ihrer Arbeit war es daher, die Konstrukt- und Strukturvalidität des FMS zu untersuchen. Für die Beantwortung der Konstruktvalidität wurde eine Zusammenhangsanalyse der Testergebnisse des FMS, NFB*MSB und PROMIS PF durchgeführt. Für die Evaluation der Strukturvalidität wurde eine explorative Faktorenanalyse und eine konfirmatorische Faktorenanalyse durchgeführt, sowie der Likelihood-Ratio-Test. Zur Bestimmung der internen Konsistenz wurde das Cronbach´s alpha bestimmt.

Anders kommt zu dem Schluss, dass die Ergebnisse Evidenz für den Einsatz des FMS-Gesamtscores bei der untersuchten Gruppe der Büromitarbeitern liefern, für definitive Aussagen jedoch weitere Forschung notwendig sei.

Wir gratulieren Katharina Anders herzlich zum zweiten Platz des IFK-Wissenschaftspreises in der Kategorie „Masterarbeit“!

Die Artikel der weiteren Preisträger finden Sie hier.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.