IFK-Mitgliederanschreiben zum neuen Bundesrahmenvertrag

Was ändert sich durch den neuen Bundesrahmenvertrag? Wann tritt er in Kraft und welche Preise gelten ab dem 1. April 2021? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der IFK in einem ausführlichen Mitgliederanschreiben.

Das Mitgliederanschreiben gibt es schon jetzt online im internen Bereich auf der Startseite des „Mitglieder-Services“ (erst einloggen, dann unten auf der Seite). Postalisch wird es in den kommenden Tagen zugestellt. IFK-Mitglieder, die künftig lieber schneller per E-Mail als per Post informiert werden möchten, können unter www.ifk.de/email-benachrichtigungen ihr Einverständnis dafür abgeben.

 

Die neuen Preislisten ab dem 1. April 2021 aufgelistet nach Regionen finden IFK-Mitglieder ebenfalls im internen Bereich der Internetseite unter „Mitgliederservice – Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“. Die aktualisierten IFK-Merkblätter im physioservice sind vorbereitet und werden veröffentlicht, sobald der neue Bundesrahmenvertrag offiziell in Kraft tritt.

 

 

Der IFK berichtet weiterhin schnellstmöglich hier auf der IFK-Internetseite, wenn es etwas Neues gibt.

 

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