Höhere Vergütung in Schleswig-Holstein

Bei den umfangreichen Vergütungsverhandlungen mit der AOK NordWest konnte eine neue Vereinbarung für das kommende Jahr geschlossen werden. Mit einer linearen Preissteigerung unter Ausschöpfung der gesetzlich vorgegebenen Grundlohnsumme konnte der IFK nach langwierigen Verhandlungsrunden einen noch akzeptablen Abschluss erzielen.

Die neue Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit von 14 Monaten und beginnt am 1. Januar 2014.
Mit der BKK, IKK und Knappschaft in Schleswig-Holstein konnte ebenfalls eine Anschlussvereinbarung geschlossen werden. Hier gibt es zum 1. Januar 2014 eine strukturelle Preissteigerung im Rahmen der Grundlohnsumme. Dieses Ergebnis steht bislang aber noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
IFK-Mitglieder werden über die Details auf dem Postweg informiert.

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