G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert. Die Aufnahme geht auf einen Antrag der Patientenvertretung im G-BA zurück, nachdem Betroffene auf bestehende Versorgungshürden hingewiesen hatten.

Die „Multisystematrophie“ ist ab dem 1. Januar 2027 als LHB-relevante Diagnose in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet. Ein Antrag auf Genehmigung durch die Krankenkasse ist somit nicht erforderlich, sofern die Diagnose entsprechend dokumentiert ist.

Bei einer Verordnung im Rahmen des LHB können Heilmittel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden. Die maximale Verordnungsmenge richtet sich nach der angegebenen Therapiefrequenz. Verordnungen, die unter BVB (Besonderer Verordnungsbedarf) oder LHB fallen, werden nicht im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte berücksichtigt.

Die aktuelle Diagnoseliste ist auf der IFK-Website unter dem Menüpunkt Ihr Verband – Beruf – Wissen abrufbar. Weitere Informationen zu BVB und LHB finden sich im IFK-Merkblatt B06 „Richtgrößen“, das Mitglieder im geschützten Bereich der Webseite herunterladen oder kostenfrei über die IFK-Geschäftsstelle beziehen können.

 

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