Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung steigen zum 1. April 2024
Zum 1. April 2024 sind die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gestiegen. In einem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts werden neben den beihilfefähigen Höchsätzen auch weiterführende Informationen und Besonderheiten beihilfefähiger Leistungen erklärt.
Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und im Saarland erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls ab April gelten.
Die neuen Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) können im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ heruntergeladen werden. Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder telefonisch an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.