Direktzugang vs. Blankoverordnung: Verschiedene Wege zu mehr Professionalisierung und Autonomie

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, ein Modellprojekt zum Direktzugang auf den Weg zu bringen. Durch das Versorgungsgesetz II, das für die erste Jahreshälfte 2024 angekündigt wurde, soll dieses Modellprojekt Gestalt annehmen. Gleichzeitig verhandeln die maßgeblichen Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband über die Blankoverordnung.

In Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels und dem Anspruch der Physiotherapie, die Patienten gut zu versorgen, ist die Suche nach Lösungen zur Versorgungssicherheit drängend. Zwei Konzepte sind schon seit Längerem in der Diskussion. Doch die Blankoverordnung darf dabei nicht als eine einfache und schnellere Vorstufe für den Direktzugang in der Physiotherapie gesehen werden.

Zwei unterschiedliche Versorgungskonzepte

„Für Physiotherapeuten würde der Direktzugang in erster Linie einen großen Schritt hin zu mehr Professionalisierung des Berufsbildes bedeuten und insbesondere mehr Autonomie“, erklärt IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, warum ihr der Direktzugang so am Herzen liegt. „Unsere Branche braucht dringend eine Reform, die den Beruf attraktiver macht und das starre Korsett der Arbeitsbedingung zugunsten von mehr Flexibilität und Eigenverantwortung aufbricht. Anders als der Direktzugang täuscht die Blankoverordnung eine tiefgreifende Veränderung im System nur vor. Die Abhängigkeit der Physiotherapie von der Verordnung des Arztes wird hier fortgesetzt, indem der Patient weiterhin zuerst den Arzt aufsuchen muss und dieser für bestimmte Diagnosen eine Blankoverordnung ausstellen kann.“

Die Vorteile des Direktzugangs sind wissenschaftlich belegt und international wird er bereits praktiziert. Daher wird es Zeit, dass auch Deutschland hier nachzieht und die Rahmenbedingungen in der Physiotherapie an internationalen Standards angleicht. Neben der Attraktivität des Berufsbildes würde die Patientenversorgung dadurch an Qualität und Wirtschaftlichkeit gewinnen.

Über beide Versorgungsformen – Blankoverordnung wie Direktzugang – zu diskutieren und diese zu erproben, ist ein guter und wichtiger Schritt. Allerdings ist es wichtig, beide Konzepte getrennt voneinander zu betrachten. Erfolge oder Misserfolge des einen lassen nicht auf (mögliche) Ergebnisse des anderen schließen. Daher erwartet der IFK mit großem Interesse das Modellvorhaben durch das Versorgungsgesetz II.

 

Mehr dazu, warum die Blankoverordnung keine Durchgangsstation auf dem Weg zum Direktzugang ist, lesen Sie hier. Ein Plädoyer der IFK-Vorstandsvorsitzenden Ute Repschläger für den Direktzugang erschien in der Septemberausgabe 2022 des IFK-Fachmagazins „physiotherapie“. Lesen Sie dieses hier nach.

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