Die Bundestagswahl – was sagen die Parteien zur Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Arbeitgeber?

Der IFK formulierte eine Reihe wichtiger Forderungen vor der kommenden Bundestagswahl. Zugleich baten wir Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Maria Michalk (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Hilde Mattheis (SPD), uns die gesundheitspolitischen Positionen ihrer Parteien mit Blick auf die Physiotherapie darzulegen.

Heute schließen wir unsere Reihe mit der Frage ab, welche Positionen die Parteien zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Arbeitgeber einnehmen:

Laut der aktuellen IFK-Wirtschaftlichkeitsumfrage betragen die durchschnittlichen Personalkosten einer Physiotherapiepraxis ca. 49 Prozent des Umsatzes. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Arbeitgeber?

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen):
„Wir wollen die bewährte Form der Finanzierung der Sozialversicherungen nicht aufgeben, die Sozialbeiträge sollen auch in Zukunft gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Wir wollen dieses bewährte Prinzip auch in der Krankenversicherung wieder verankern. Wenn wir für Physiotherapeuten einen durchschnittlichen Arbeitslohn von 13,50 € pro Stunde ansetzen, gehen damit Belastungen von 6 Cent pro Stunde einher. Das ist aus unserer Sicht auch mit Blick auf die Personalkosten vertretbar.“

Maria Michalk (CDU):
„Grundlage für die kommenden Aufgaben ist die Erkenntnis, dass die medizinische Versorgung nicht nur dem Einzelnen dient, sondern ein erheblicher Wirtschaftsfaktor ist. Im Jahr 2016 betrug die Bruttowertschöpfung 12 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Gute Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen sind unabdingbar. Wenn Löhne steigen, steigen natürlich proportional die Lohnnebenkosten. Deshalb halten wir an der Festschreibung des Arbeitgeberanteils fest.“

Kathrin Vogler (Die Linke):
„Lohnnebenkosten sind insbesondere aus Sicht der Arbeitgeber nichts anderes als Lohnkosten. Eine Veränderung der Lohnnebenkosten muss sich ebenso wie eine Veränderung der tariflichen Lohnkosten in den Veränderungen der Vergütungen widerspiegeln. Dafür wollen wir kämpfen. Was die Entwicklung der Lohnnebenkosten angeht, würde sich durch unsere Pläne, eine Solidarische Gesundheitsversicherung einzuführen, die Belastung auch für Arbeitgeber reduzieren, insbesondere wenn keine Spitzenverdienenden beschäftigt sind. Das hat ein wissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Heinz Rothgang (Uni Bremen) ergeben. Auf Euro und Cent können Sie das hier nachvollziehen: https://beitragsrechner.linksfraktion.de.“

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP):
„Es ist uns ein Kernanliegen, dass insbesondere in den so wichtigen Gesundheitsfachberufen die Lohnnebenkosten nicht schneller steigen als die Bruttogehälter. Um auch künftig unser hochwertiges Gesundheitssystem sichern und weiter ausbauen zu können, müssen wir sowohl die Erstattungs- als auch die Ausgabenseite in Balance halten. Hierbei muss immer die Leistung der Menschen vor Ort im Fokus stehen. Niemand kann hierbei dagegen sein, dass sich die Löhne der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen. Hierbei ist es unser größtes Anliegen, dass man von seiner Arbeit gut und richtig leben kann. Gleichzeitig sehen wir mit Sorge, dass in Deutschland die Arbeitskosten schneller steigen als im EU-Durchschnitt und müssen dem entgegenwirken.“

Hilde Mattheis (SPD):
„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen profitiert außerordentlich davon, dass Deutschland ein funktionierender Rechts- und Sozialstaat ist. Diese kostbare Seite ist gleichwohl nicht kostenlos zu haben – ist hat ihren Preis aber auch ihren Wert. Wir stehen dafür ein, dass die Kosten gerecht verteilt sind. So fordern wir, die Parität bei der Krankenversicherung wieder herzustellen. Andererseits müssen gesamtgesellschaftliche Aufgaben auch aus Steuermitteln bezahlt werden. Für die Rentenversicherung gilt daher: Die Finanzierung wird gerecht, solidarisch und paritätisch erfolgen. Bisherige und künftige gesamtgesellschaftliche Aufgaben, welche von der Rentenversicherung bewältigt werden, sind konsequent aus Steuermitteln zu decken, dazu gehören die Ausgaben für die Mütterrente, die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern, sowie die Finanzierung der künftigen Solidarrente für langjährig Versicherte. Wenn insgesamt die Sozialversicherungsbeiträge steigen, betrifft dies alle Praxen gleichermaßen. Möglicherweise kann es dann notwendig werden, die Vergütungen entsprechend anzupassen. Grundsätzlich setzen wir uns selbstverständlich wie gezeigt für die Stabilität der Sozialversicherungsbeiträge ein.“

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